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   OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10   

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https://dejure.org/2012,2530
OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10 (https://dejure.org/2012,2530)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.02.2012 - 5 E 96/10 (https://dejure.org/2012,2530)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 5 E 96/10 (https://dejure.org/2012,2530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4; RVG § 15a
    Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung, formelle Beschwer, Nachfestsetzungsverfahren, Anrechnung einer im Widerspruchsverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf gerichtliche Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 45/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Ob diese Regelung hier überhaupt anwendbar ist, obwohl es nach § 60 Abs. 1 RVG im Falle einer Gesetzesänderung auf den Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags, die hier vorher erfolgt ist, ankommt (so bejahend: BGH, Beschluss vom 7.12.2010 - VI ZB 45/10, - juris; Beschl. v. 20.12.2011 - XI ZB 17/11 - juris; a.A. Bay. VGH, Beschluss vom 16.8.2010 - 19 C 10.1667 - juris), kann daher dahinstehen.

    Wenn sowohl die Verfahrens- als auch die Geschäftsgebühr im selben Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden, greift die Ausnahmevorschrift des § 15a Abs. 2 RVG auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 7.12.2010, a. a. O. und vom 20. Dezember 2011, a. a. O.) unstreitig ein, sodass sich auch der unterlegene Prozessgegner - so wie hier mit Schriftsatz der Beklagten an die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 8. April 2010 erfolgt - auf die Anrechnung berufen kann.

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 19 C 10.1667

    Anrechnung der im Verwaltungsverfahren angefallenen Geschäftsgebühr auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Diese Rechtsprechung hält der Senat für überzeugend und schließt sich ihr an (ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 16.8.2010 - 19 C 10.1667 - juris).

    Ob diese Regelung hier überhaupt anwendbar ist, obwohl es nach § 60 Abs. 1 RVG im Falle einer Gesetzesänderung auf den Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags, die hier vorher erfolgt ist, ankommt (so bejahend: BGH, Beschluss vom 7.12.2010 - VI ZB 45/10, - juris; Beschl. v. 20.12.2011 - XI ZB 17/11 - juris; a.A. Bay. VGH, Beschluss vom 16.8.2010 - 19 C 10.1667 - juris), kann daher dahinstehen.

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 17/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Ob diese Regelung hier überhaupt anwendbar ist, obwohl es nach § 60 Abs. 1 RVG im Falle einer Gesetzesänderung auf den Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags, die hier vorher erfolgt ist, ankommt (so bejahend: BGH, Beschluss vom 7.12.2010 - VI ZB 45/10, - juris; Beschl. v. 20.12.2011 - XI ZB 17/11 - juris; a.A. Bay. VGH, Beschluss vom 16.8.2010 - 19 C 10.1667 - juris), kann daher dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2010 - 8 OA 69/10

    Formelle und Materielle Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Eine Zurückweisung ohne nähere sachliche Prüfung wäre nur dann zulässig, wenn der Nachfestsetzungsantrag Kosten betreffen würde, über die bereits mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss rechtskräftig entschieden wurde (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22. April 2010 - 8 OA 69/10 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.07.2009 - 9 KSt 4.08

    Kosten; Kostenfestsetzungsverfahren; Anrechnung; Geschäftsgebühr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Diese früher höchst umstrittene Frage hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit höchstrichterlich geklärt (BVerwG, Beschluss vom 22.7.2009 - 9 KSt 4.08 - Buchholz 310 § 164 VwGO Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2008 - 11 S 2474/07

    Auswirkung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Der Einwand der Gegenansicht, die Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren führe zu einer nicht gerechtfertigten Privilegierung des unterlegenen Prozessgegners (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2008 - 11 S 2474/07 - NJW 2008, 2360), kann jedenfalls für die vorliegende Konstellation schon von ihrem tatsächlichen Ausgangspunkt her nicht zu überzeugen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 102/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung mehrerer Bevollmächtigter;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Der Senat macht sich insoweit die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 1. Februar 2011 (2 S 102/11 - juris) zu eigen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2008 - 6 E 10833/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Widerspruchsverfahren auf Verfahrensgebühr

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Es ist aber nicht ersichtlich, weshalb es gerechtfertigt sein sollte, den Erstattungspflichtigen mit höheren Kosten zu belasten als sie der Erstattungsberechtigte selbst im Innenverhältnis aufbringen muss (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 2.10.2008 - 6 E 10833/08.OVG - BeckRS 2008, 41318; VG Freiburg, Beschluss vom 21.3.2007 - 2 K 1377/06 - juris)." 10 Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Anrechnungsverpflichtung ergebe sich aus § 15a Abs. 2 RVG, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 5 E 92/09

    Erledigungsgebühr, Geschäftsgebühr, eine Angelegenheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Es liegt kein Fall einer allein durch den Berichterstatter zu treffenden Entscheidung über Kosten i. S. d. § 87a Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 VwGO vor, sondern der einer Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 22. März 2010 - 5 E 92/09 -, juris Rn. 1, m. w. N.).
  • VG Freiburg, 21.03.2007 - 2 K 1377/06

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn ein Vorverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 E 96/10
    Es ist aber nicht ersichtlich, weshalb es gerechtfertigt sein sollte, den Erstattungspflichtigen mit höheren Kosten zu belasten als sie der Erstattungsberechtigte selbst im Innenverhältnis aufbringen muss (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 2.10.2008 - 6 E 10833/08.OVG - BeckRS 2008, 41318; VG Freiburg, Beschluss vom 21.3.2007 - 2 K 1377/06 - juris)." 10 Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Anrechnungsverpflichtung ergebe sich aus § 15a Abs. 2 RVG, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
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